Die Einkommen von Bundestagsabgeordneten sind oft Gegenstand von Diskussionen. Mir ist Transparenz sehr wichtig, deshalb informiere ich hier umfassend.

Abgeordnetenentschädigung

Die Abgeordnetenentschädigung (Diät) beträgt €10.591,70 pro Monat und ist voll zu versteuern.

Kostenpauschale

€4.725,48 erhalte ich zusätzlich steuerfrei. Aus dieser Pauschale bezahle ich zum Beispiel die Miete und die Nebenkosten meines Büros in Wiesloch, meine Zweitwohnung in Berlin, Informationsmaterial für Bürgerinnen und Bürger (Druckkosten, Veranstaltungen, Website) oder Porto.

Büroausstattung

Für meine Arbeit in Berlin wird mir ein Büro gestellt. Für dieses und für mein Wahlkreisbüro erhalte ich Mobiliar und Computer.
Büro- und Materialkosten wie Briefpapier, Umschläge, technische Ausstattung, Telekommunikation (Diensthandy, Internet), Software oder Fachzeitschriften bezahle ich von einer zusätzlichen Pauschale für Sachkosten in Höhe von €12.000 im Jahr, soweit ich Einzelnachweise vorlege.

Personalmittel

Monatlich stehen mir als Bundestagsabgeordneter außerdem €23.205 (Arbeitnehmer-Brutto) zur Verfügung, um mein Team in Berlin und in Wiesloch zu entlohnen. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner MitarbeiterInnen bezahlt werden.

Reisekosten

In meiner Tätigkeit bin ich häufig unterwegs. Der Deutsche Bundestag stellt mir bestimmte Leistungen für Dienstreisen zur Verfügung, dazu zählen zum Beispiel innerdeutsche Flüge und eine Netzkarte der Deutschen Bahn.

Altersentschädigung

Die Altersentschädigung der Abgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die den Abgeordneten dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind anstatt einer anderen Berufstätigkeit nachgehen zu können. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit weder Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt noch gilt die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag als Dienstzeit im Sinne des Beamtenversorgungsrechts. Die Altersentschädigung beträgt nach dem ersten Jahr 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent. Mir wäre es lieber, wir würden, wie jede/r andere auch, in eine Erwerbstätigenversicherung einzahlen, dafür gibt es jedoch keine politische Mehrheit. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung wird aktuell stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Die Pension ist voll zu versteuern.

Nebentätigkeiten

Ich habe keine Zusatzeinnahmen aus Nebentätigkeiten. Seit Mai 2019 ruht meine Tätigkeit an der Hochschule der Wirtschaft für Management in Mannheim, die bis dahin mit €2.289,37 brutto pro Monat vergütet wurde. Zusatzeinnahmen durch Nebentätigkeiten stehen häufig in der Kritik, da sie die Unabhängigkeit des freien Mandats von Abgeordneten in Zweifel ziehen können. Die Dozententätigkeit hat dagegen meine Unabhängigkeit gestärkt und mich mit jungen Menschen und frischen Ideen in Kontakt gebracht. Im Jahr 2015 habe ich außerdem zweimal die Moderation einer Führungsklausur des Studien-Instituts Rhein-Neckar in Mannheim übernommen und dafür jeweils ein einmaliges Honorar von €2.400,00 brutto bekommen.

Steuerbescheide

Steuerbescheid 2014
Steuerbescheid 2015
Steuerbescheid 2016
Steuerbescheid 2017
Steuerbescheid 2018
Steuerbescheid 2019